1. Vernetzungstreffen der StakeholderInnen zum Thema „Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe“

Die Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen lud zum 1. Vernetzungstreffen der StakeholderInnen zum Thema „Strukturelle Hürden bei der Leistungsvergabe“. Die Behindertenanwältin Mag.a Christine Steger betonte zu Beginn, dass alle Menschen mit einer chronischen Krankheit/Einschränkung/Behinderung sich bei Diskriminierungserfahrungen an die Anwaltschaft wenden können und KEINERLEI offizielle Behinderteneinstufung dafür nötig ist.
Beim Vernetzungstreffen wurden Erfahrungen von ExpertInnen und Betroffenen bezüglich Begutachtungen zum Behindertenpass/Begünstigtenstatus, erhöhter Familienbeihilfe, Pflegegeld und Arbeitsunfähigkeit berichtet. Gemeinsam mit MitarbeiterInnen der FEM Süd FRAUENASSISTENZ waren Kolleg*innen des Monitoringausschusses, der Österr. Gesellschaft für ME/CFS, der WAG Assistenzgenossenschaft, des Vertretungsnetzes, des AMS, des Vereins Lichterkette, der WUK Arbeitsassistenz und von WUK Aut.fit, des österr. Schwerhörigenbundes, von Selbstbestimmt Leben, pflegende Angehörige und der Lebenshilfe Österreich anwesend Thema waren die vorhandenen strukturellen Barrieren bei Begutachtungen. Auf Basis des Vernetzungstreffens soll ein Policy Briefing für Politik und Verwaltung sowie ein ausführlicher Artikel im Tätigkeitsbericht 2026 entstehen.
Passend zum Thema des Vernetzungstreffens hat das Forschungsinstitut Foresight im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich eine Studie zum Begutachtungsprozess bei Pflegegeld sowie Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für OÖ verfasst. Die AK-Studie bestätigt die Kritik von AntragstellerInnen und zeigt, dass es an respektvollen Umgang und Transparenz von Entscheidungen bei Begutachtungen mangelt, was für die Betroffenen spürbare Folgen haben kann.
Die Studie ist nachzulesen unter:
16. März 2026
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